Photovoltaik in Bern – Welche Rolle spielt der Elektriker bei der Solaranlage?
Solaranlage installieren lassen in Bern: Welche Elektrikerarbeiten erforderlich sind, was eine PV-Anlage kostet und wie die Netzeinspeisung funktioniert.
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Welche Elektrikerarbeiten sind bei einer Photovoltaikanlage in Bern erforderlich?
Eine Photovoltaikanlage erfordert AC-seitige Verkabelung vom Wechselrichter zur Unterverteilung, den fachgerechten Wechselrichteranschluss, die Anmeldung beim Netzbetreiber BKW, den Einbau eines Zweirichtungszählers in der Zähleranlage und die Absicherung im Sicherungskasten.
Die Installation einer Photovoltaikanlage umfasst zwei klar getrennte Gewerke: Die Dach- und Montagearbeiten werden vom Solarinstallateur übernommen, die gesamte elektrische Erschliessung liegt in der Verantwortung eines ESTI-zugelassenen Elektrikers. Auf der DC-Seite – also zwischen den Solarmodulen und dem Wechselrichter – wird Gleichstrom geführt, der bei grösseren Anlagen gefährlich hohe Spannungen erreicht. Auch diese DC-Verkabelung, Stringboxen und Überspannungsschutz müssen von einer qualifizierten Elektrofachkraft installiert werden.
Auf der AC-Seite verbindet der Elektriker den Ausgang des Wechselrichters mit der Unterverteilung oder dem Sicherungskasten des Gebäudes. Dabei wird ein eigener Leitungsschutzschalter eingebaut, der den Wechselrichter absichert. Die Dimensionierung der Leitung richtet sich nach der Nennleistung des Wechselrichters und der Leitungslänge. Bei grösseren Anlagen können mehrere Wechselrichter parallel betrieben werden, was eine sorgfältige Planung der Elektroinstallation erfordert.
Die Zähleranlage muss für die Einspeisung ins öffentliche Netz angepasst werden. Ein Zweirichtungszähler erfasst sowohl den bezogenen Strom aus dem Netz als auch den eingespeisten Überschussstrom. Die Anmeldung beim Netzbetreiber BKW in Bern ist gesetzlich vorgeschrieben und darf erst nach ihrer Genehmigung erfolgen. Elektriker Bern begleitet den gesamten Anmeldeprozess und koordiniert die Zählerarbeiten mit der BKW.
Was kostet eine Photovoltaikanlage in Bern?
Eine typische Photovoltaikanlage mit 10 kWp kostet in Bern zwischen CHF 15'000 und CHF 30'000 inklusive Montage. Der Elektrikeranteil beträgt rund 20 Prozent der Gesamtkosten. Fördergelder über das nationale Programm Pronovo (Einmalvergütung, ehemals KEV) reduzieren die Investitionskosten spürbar.
Die Gesamtkosten einer Photovoltaikanlage setzen sich aus mehreren Posten zusammen: Modulpreis, Wechselrichter, Montagesystem, Dacharbeiten, elektrische Installation und Anmeldegebühren. Der Modulpreis hat sich in den letzten Jahren stark reduziert, während die Installationskosten in der Schweiz aufgrund der hohen Lohnkosten stabiler geblieben sind. Für eine 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus in Bern liegt der Gesamtpreis je nach Dachausrichtung, Gebäudestruktur und gewählter Technologie zwischen CHF 15'000 und CHF 30'000.
Der Elektrikeranteil umfasst AC- und DC-Verkabelung, Wechselrichteranschluss, Zähleranpassung, Sicherungskasten-Erweiterung und die Erstellung des Sicherheitsnachweises. Dieser Anteil beläuft sich bei einer Standardanlage auf rund CHF 2'500 bis CHF 5'000. Für alle elektrischen Dienstleistungen in Bern erstellt Elektriker Bern eine transparente, schriftliche Offerte vorab.
Das nationale Förderprogramm Pronovo zahlt für neue Photovoltaikanlagen eine Einmalvergütung (EIV) aus. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der installierten Leistung in kWp. Anlagen bis 100 kWp erhalten eine einmalige Zahlung, die typischerweise 10 bis 20 Prozent der Investitionskosten abdeckt. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und von Pronovo genehmigt werden – ein Schritt, den der beauftragte Elektriker oder Solarinstallateur begleiten kann.
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Wie funktioniert die Einspeisung von Solarstrom ins Netz in Bern?
Überschüssiger Solarstrom wird ins öffentliche Netz der BKW eingespeist und vergütet. Den Eigenverbrauch zu maximieren senkt die Stromrechnung am stärksten. Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauch deutlich. Die Einspeisung muss bei der BKW angemeldet werden, bevor die Anlage in Betrieb geht.
Der von einer Photovoltaikanlage produzierte Gleichstrom wird vom Wechselrichter in netzkonformen Wechselstrom umgewandelt. Ist der Eigenverbrauch des Gebäudes niedriger als die momentane Produktion, fliesst der Überschuss automatisch ins öffentliche Netz der BKW. Der Zweirichtungszähler erfasst diese eingespeiste Energiemenge. Die BKW vergütet den eingespeisten Strom zum aktuellen Einspeisevergütungssatz, der sich an den Marktpreisen orientiert und periodisch angepasst wird.
Der Eigenverbrauch sollte möglichst hoch sein, da der selbst genutzte Solarstrom den Bezug von teurarem Netzstrom direkt ersetzt. Massnahmen zur Eigenverbrauchsoptimierung umfassen den Betrieb von Grossverbrauchern wie Geschirrspüler, Waschmaschine und Wärmepumpe zu Zeiten hoher Solarproduktion, den Einsatz von Energiemanagementsystemen und die Integration eines Batteriespeichers. Ein Heimspeicher nimmt überschüssigen Solarstrom tagsüber auf und gibt ihn abends und nachts ab, wenn keine Sonneneinstrahlung vorhanden ist.
Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber BKW ist zwingend vorgeschrieben. Ohne Anmeldung und Genehmigung darf die Anlage nicht ans öffentliche Netz angeschlossen werden. Der Elektriker erstellt die erforderlichen Anlagendokumente, koordiniert die Zähleranpassung mit der BKW und stellt sicher, dass alle Anforderungen für den Netzzugang erfüllt sind. Erst nach der offiziellen Inbetriebnahmebestätigung ist die Anlage vollständig betriebsbereit.
Welche Bewilligungen braucht man für eine Solaranlage in Bern?
Für geneigte Dächer gilt in Bern das vereinfachte Meldeverfahren ohne Baubewilligung, sofern die Anlage dachparallel montiert wird. Flachdachanlagen benötigen eine Baubewilligung der Gemeinde. Gebäude in der Altstadt Bern oder unter Denkmalschutz unterliegen besonderen Anforderungen und müssen einzeln abgeklärt werden.
Das eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) enthält seit 2014 eine Regelung, die das vereinfachte Meldeverfahren für Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern eingeführt hat. In der Praxis bedeutet dies: Eine Anlage auf einem Schrägdach, die gebäudeintegriert oder dachparallel montiert wird und keine wesentliche Auswirkung auf das Ortsbild hat, kann ohne formelle Baubewilligung erstellt werden. Stattdessen genügt eine Meldung an die zuständige Gemeindebaubehörde, die die Anlage registriert.
Flachdachanlagen, die über die Dachfläche hinausragen oder auf einer Fassade angebracht werden, gelten als Bauten und benötigen eine ordentliche Baubewilligung. Das Verfahren dauert je nach Gemeinde vier bis zwölf Wochen. In Bern ist das Amt für Stadtplanung zuständig. Die Anforderungen variieren zwischen Wohn-, Gewerbe- und Landwirtschaftszonen.
Die Altstadt von Bern ist UNESCO-Weltkulturerbe und unterliegt strengem Denkmalschutz. Auf Gebäuden innerhalb des Altstadtperimeters sind Photovoltaikanlagen nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der kantonalen Denkmalpflege möglich. Auch ausserhalb der Altstadt können einzelne Gebäude unter kantonalem oder kommunalem Denkmalschutz stehen. Eine frühzeitige Abklärung der baurechtlichen Ausgangslage ist deshalb empfehlenswert, bevor Angebote eingeholt werden.
Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaik in Bern
Braucht eine Solaranlage eine Baubewilligung in Bern?
Für geneigte Dächer in Bern gilt das vereinfachte Meldeverfahren – eine Baubewilligung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn die Anlage gebäudeintegriert oder dachparallel montiert wird. Flachdachanlagen und Gebäude im Denkmalschutz- oder Altstadtbereich unterliegen strengeren Vorschriften und benötigen eine explizite Bewilligung der zuständigen Gemeinde.
Wie lange dauert die Installation einer Photovoltaikanlage?
Die Montage der Solarmodule auf dem Dach dauert je nach Anlagengrösse ein bis drei Tage. Die elektrischen Arbeiten durch den Elektriker – Wechselrichteranschluss, AC-Verkabelung, Zähleranlage, Netzanmeldung bei der BKW – benötigen weitere ein bis zwei Tage. Vom Auftrag bis zur Inbetriebnahme vergehen je nach Netzbetreiber-Vorlaufzeit vier bis acht Wochen.
Kann ich Fördergelder für meine Solaranlage in Bern beantragen?
Ja. In der Schweiz können Betreiber von Photovoltaikanlagen beim nationalen Förderprogramm Pronovo eine Einmalvergütung beantragen. Diese Einmalvergütung (EIV) wird unabhängig von der produzierten Strommenge ausgezahlt. Zusätzlich bieten Kanton Bern und einzelne Gemeinden ergänzende Förderbeiträge. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
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